AGB

Springer-Verlag GmbH Austria nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Out-of-court settlements: We do not engage in out-of-court settlements before consumer arbitration bodies. However, under the regulation (EU) 524/2013 we are obliged to inform you that the European Commission provides a platform for online dispute resolution, which is available at http://ec.europa.eu/consumers/odr

Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Onlineangebots www.memoincology.com (im Folgenden: „Portal“). Anbieter ist Springer Medizin GmbH, Heidelberger Platz 3, D-14197 Berlin, Telefon: +49 (0)30 827 875 566, E-Mail: kundenservice@springermedizin.de, (im Folgenden: „Anbieter“). Diese Nutzungsbedingungen gelten gegebenenfalls zusätzlich zu den anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zugang zum Portal und seinen Inhalten und Leistungen

  • Nutzerkonto und Zugangsdaten
    • Der Nutzer erhält über sein Nutzerkonto Zugang zu den geschlossenen Bereichen des Portals und seinen Inhalten und Leistungen, indem er die ihm über den Authentifizierungs-Dienst zugewiesenen Zugangsdaten in das Login-Formular eingibt. Der Anbieter behält sich vor, gemäß diesen Nutzungsbedingungen dem Nutzer den Zugang auch dann zu verweigern, wenn die Registrierung über den Authentifizierungs-Dienst durchlaufen wurde.
    • Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben zu machen. Bei etwaigen Änderungen ist er verpflichtet, die Angaben unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren oder den Anbieter zu informieren.
    • Die dem Nutzer für das Nutzerkonto zugewiesenen Zugangsdaten sind personengebunden. Sie sind ausschließlich für die Nutzung durch den betreffenden Nutzer selbst bestimmt und dürfen nicht an Dritte, auch nicht an Familienangehörige oder Kollegen, weitergeben werden. Der Nutzer hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor einer Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Er darf Dritten auch nicht die (Mit-)Nutzung des Nutzerkontos erlauben oder dies dulden.
    • Hat der Nutzer den begründeten Verdacht oder weiß er, dass Unbefugte Zugriff auf sein Nutzerkonto haben, muss er unverzüglich den Anbieter informieren oder ein neues Passwort setzen.
    • Der Nutzer haftet gegenüber dem Anbieter für die Folgen der Nutzung seines Nutzerkontos durch Unbefugte, wenn er die unbefugte Nutzung der Zugangsdaten vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Eine Haftung ist erst ausgeschlossen, wenn der Nutzer den Anbieter über die unberechtigte Nutzung informiert oder selbst ein neues Passwort gesetzt hat. Begehen Unbefugte mit einem nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesicherten Nutzerkonto Rechtsverletzungen, können solche Handlungen nach der Rechtsprechung dem Nutzer zugerechnet werden.
  • Personengebundener Zugang zu Inhalten und Leistungen
    Inhalte und Leistungen, die im geschlossenen Bereich des Portals bezogen werden können, sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch des Nutzers bestimmt. Der Nutzer darf den personengebundenen Zugang zu derartigen Inhalten und Leistungen nicht Dritten zur Verfügung stellen, auch nicht Familienangehörigen, Kollegen oder seinem Arbeitgeber.
  • Ende und Entziehung der Zugangsberechtigung
    • Der Nutzer kann das Nutzungsverhältnis jederzeit beenden, indem er sein Nutzerkonto schließt.
    • Verstößt der Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen, hat der Anbieter das Recht, den Nutzer zunächst zu verwarnen und das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren, bis der Verstoß beendet ist.Solche Verstöße sind:
      • unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Registrierung;
      • Weitergabe der Zugangsdaten;
      • Erlauben oder Dulden der Nutzung des Nutzerkontos durch Dritte;
      • Überlassen des Zugangs zu Inhalten und Leistungen des Portals an Dritte

Für Verstöße gegen die Nutzungsregeln (d.h. die Regelungen über unzulässige Inhalte und Handlungen in Ziffer 3.3) gilt Ziffer 4.4.

    • Eine (vorbeugende) Sperrung des Zugangs oder des Nutzerkontos darf der Anbieter auch ohne vorherigen Verstoß des Nutzers vornehmen, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte die konkrete Gefahr eines Verstoßes gegen die Nutzungsregeln (Ziffer 3) oder andere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen besteht.
    • Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugriff auf das Nutzerkonto haben, hat der Anbieter ebenfalls das Recht, den Zugang zum Portal oder das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren, bis der Sachverhalt geklärt ist.
    • In den Fällen, in denen der Anbieter zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung des Zugangs oder des Nutzerkontos berechtigt ist, auch nach Ziffer 5.3, hat auch Springer Nature im Rahmen des Authentifizierungs-Dienstes das Recht, vorübergehend oder dauerhaft eine zentrale Sperrung der Zugangsdaten für den Authentifizierungs-Dienst vorzunehmen.
    • Wird dem Nutzer aufgrund der Authentifizierungs-Dienst-Nutzungsbedingungen von Springer Nature die Zugangsberechtigung zeitweilig oder endgültig entzogen oder erlischt sie, kann der Nutzer die im geschlossenen Bereich verfügbaren Leistungen des Portals nicht mehr in Anspruch nehmen.
    • Die Zugangsberechtigung erlischt ferner automatisch, sobald der Nutzer nicht mehr zu den zugelassenen Personengruppen im Sinne der Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gehört. Der Nutzer ist verpflichtet, den Kundenservice des Authentifizierungs-Dienstes unverzüglich über bevorstehende oder bereits erfolgte relevante Veränderungen seines Berufstandes bzw. seiner Erwerbstätigkeit zu informieren. Mit Erlöschen der Zugangsberechtigung wird das Nutzerkonto gesperrt.
    • Nach der Beendigung des Nutzungsverhältnisses durch den Nutzer werden die im Nutzerkonto gespeicherten Daten innerhalb einer Frist von einem Monat, frühestens nach 3 Tagen, gelöscht. Hat der Anbieter das Nutzungsverhältnis beendet, werden die im Nutzerkonto gespeicherten Daten werden innerhalb einer Frist von zwei Monaten und frühestens nach einem Monat gelöscht.
    • Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, beim Anbieter gespeicherte Daten, die er noch benötigt, rechtzeitig zu kopieren. Veröffentlichte Nutzerinhalte werden nicht gelöscht.
  • Geistiges Eigentum an den Inhalten des Portals
    • Der Nutzer ist hinsichtlich der Inhalte des Portals verpflichtet, die Urheberrechte, verwandten Schutzrechte, Designrechte, Kennzeichenrechte und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums des Anbieters sowie aller anderen Rechteinhaber zu achten.
    • Kennzeichen, Logos und Urheberrechtsvermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden, sei es in den Inhalten selbst oder in Metadaten. Technische Maßnahmen zum Schutz eines urheberrechtlich geschützten Inhalts im Sinne des § 95a UrhG (z.B. Kopierschutz, DRM-Maßnahmen) dürfen nicht umgangen werden.
    • Der Nutzer ist außer in den vom Urheberrechtsgesetz erlaubten Fällen nicht berechtigt, Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben, insbesondere diese online öffentliche zugänglich zu machen.
    • Die Inhalte des Portals dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
    • Die Nutzung der Inhalte des Portals für Text- und Data-Mining ist ausdrücklich vorbehalten. Text- und Data-Mining ist daher nur insoweit zulässig, als dies durch eine ausdrückliche vertragliche oder eine gesetzliche Regelung gestattet ist.

Nutzerinhalte: Zugang, Nutzungsrechte, Verhaltensregeln für die Nutzung des Portals

Im Portal haben Nutzer gegebenenfalls die Möglichkeit, redaktionelle Inhalte (wie z.B. wissenschaftliche Artikel, News o.ä.) mittels der Eingabe von Text öffentlich sichtbar zu kommentieren (im Folgenden: „Kommentarfunktion“), am öffentlichen Austausch in Diskussionsforen teilzunehmen oder bei der Nutzung der Leistungen des Portals in anderer Weise eigene Informationen vom Anbieter speichern zu lassen, auch wenn diese nicht öffentlich verbreitet werden (z.B. Hochladen von Dateien, Speicherplatz für persönliche Anmerkungen oder Bearbeitungen von Vorlagen).

Für die Speicherung aller Arten von Inhalten, die der Nutzer bereitstellt (im Folgenden: „Nutzerinhalte“) gelten die folgenden Regelungen.

  • Nutzung von Kommentarfunktionen, Zugang zu Diskussionsforen und ähnlichen LeistungenDer Anbieter behält sich vor, die Nutzung von Kommentarfunktionen und/oder den Zugang zu Diskussionsforen oder anderen Leistungen, die die Veröffentlichung von Nutzerinhalten umfassen, vom Bestehen eines Abonnements abhängig zu machen. Der Anbieter wird dabei kein gesondertes Entgelt für die Nutzung der genannten Leistungen erheben.
  • Nutzungsrechte des Anbieters an veröffentlichten Nutzerinhalten
    • Der Anbieter beschränkt sich darauf, den Nutzern die öffentliche Verbreitung von Informationen technisch zu ermöglichen, indem er Kommentarfunktionen, Diskussionsforen oder ähnliche Leistungen bereitstellt. Der Nutzer kann Texte, z.B. Kommentare oder Diskussionsbeiträge, und gegebenenfalls auch andere Inhalte im Portal veröffentlichen (nachfolgend insgesamt als „Nutzerinhalte“ bezeichnet). Für öffentliche Verbreitung benötigt der Anbieter bestimmte Nutzungsrechte an den Nutzerinhalten, die der Nutzer ihm nach den folgenden Regelungen einräumt.
      • Mit dem Absenden eines Nutzerinhalts räumt der Nutzer dem Anbieter daran übertragbare, einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte in dem für das Angebot der Leistungen im Portal erforderlichen Umfang ein. Dies umfasst Insbesondere das Recht, die Nutzerinhalte im Portal zum Onlineabruf bereitzuhalten (öffentliche Zugänglichmachung) und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen, z.B. durch Speichern auf Servern des Anbieters. Darüber hinaus räumt der Nutzer dem Anbieter das Recht ein, die Nutzerinhalte auch außerhalb des Portals öffentlich zugänglich zu machen, zu senden und anderweitig öffentlich wiederzugeben, z.B. durch die Anzeige per Bildschirm oder Leinwand bei Veranstaltungen. Dies umfasst auch das Recht, entsprechende Nutzungshandlungen im Rahmen der jeweils aktuellen Zusatzfunktionen des Portals vorzunehmen, wie zum Beispiel in Newsfeeds (ggf. in verschiedenen Formaten), in anderen Abonnement-Diensten (Push-Diensten) oder in Abruf-Diensten (Pull-Diensten), sowie die Nutzung der Inhalte in technisch optimierten Versionen auf mobilen Endgeräten und im Rahmen entsprechender Apps zu ermöglichen.
      • Der Austausch der Nutzer im Portal lebt von der regen Teilnahme der Nutzer und von den Nutzerinhalten, die eventuell aufeinander aufbauen. Die Einräumung der Nutzungsrechte ist daher zeitlich unbegrenzt und besteht über eine etwaige Beendigung der Nutzungsvereinbarung hinaus fort. Inhalte, die der Nutzer eingestellt hat, bleiben daher weiterhin abrufbar, auch wenn der Nutzer nicht mehr Vertragspartner des Anbieters ist und/oder das Nutzerkonto nicht mehr besteht.
  • Verhaltensregeln für die Nutzung des Portals (Nutzungsregeln)
    • Das Portal ermöglicht durch die Kommentarfunktion und Diskussionsforen einen offenen Erfahrungs- und Meinungsaustausch der Nutzer zu medizinischen Themen, auf den der Anbieter grundsätzlich keinen Einfluss nimmt. Umso wichtiger ist es, dass sich Nutzer einen respektvollen Umgang miteinander pflegen verpflichten. Dazu gehören gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und die Offenheit Andersdenkenden gegenüber sowie die Bereitschaft zur konstruktiven Lösung von Konflikten.Der Nutzer verpflichtet sich im Rahmen der Kommentarfunktion zur Beachtung der folgenden Nutzungsregeln:
    • Der Nutzer darf keine unzulässigen Nutzerinhalte einstellen und sich nicht in unzulässiger Weise verhalten. Unzulässig sind strafrechtlich relevante Inhalte; Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, z.B. Rechte des geistigen Eigentums und Persönlichkeitsrechte; Inhalte, die gegen andere gesetzliche Vorschriften verstoßen; die Belästigung anderer Nutzer des Portals; Handlungen, die den Betrieb des Portals beeinträchtigen können.
    • Insbesondere sind folgende Inhalte unzulässig:
      • Inhalte, deren Offenlegung gegen die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) und/oder gegen Datenschutzrecht verstößt (z.B. personenbezogene Daten eines Patienten, Abbildungen oder Angaben über Krankheitsverläufe usw., die sich auf eine identifizierbare Person beziehen);
      • Inhalte, die Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder beschreiben, die erotographisch oder pornografisch sind, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben sowie Inhalte, die aus sonstigen Gründen gegen Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen; dies gilt auch für Inhalte, die solche Inhalte und/oder Zielrichtungen in Bezug nehmen oder andeuten;
      • Das Aufstellen oder Verbreiten bewusst unwahrer Tatsachenbehauptungen über Personen oder über Unternehmen und deren Produkte und Leistungen;
      • sonstige ehrverletzende Inhalte, z.B. unnötig herabsetzende Werturteile;
      • Inhalte, die das Recht auf Schutz der Privat- und Intimsphäre und/oder sonst das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen (z.B. auch das Recht am eigenen Bild oder die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes) und/oder andere in irgendeiner Weise bedrohen oder anderweitig psychisch unter Druck setzen;
      • Inhalte, die rassistische oder ausländerfeindliche Tendenzen aufweisen, gewaltverherrlichende und extremistische Inhalte; Aufruf zu Straftaten, Billigung von Straftaten;
      • sonstige Inhalte, deren Erwerb oder Verbreitung strafbar ist;
      • Inhalte, die Kennzeichenrechte (Marken, Unternehmenskennzeichen, Titel) oder andere gewerbliche Schutzrechte (z.B. Designrechte, Geschäftsgeheimnisse) Dritter verletzen, einschließlich Werbung für Angebote von rechtsverletzenden Produkten und anderen Leistungen; und/oder
      • Inhalte, die Urheberrechte Dritter verletzen (z.B. Plagiate von wissenschaftlichen Arbeiten Dritter).
    • Folgendes Verhalten des Nutzers ist unzulässig:
      • Offenlegung von personenbezogenen Daten anderer Nutzer oder Dritter (z.B. Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen), es sei denn, es besteht eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage, z.B. eine wirksame Einwilligung der betroffenen Person, oder – falls aufgrund eines Medienprivilegs Art. 6 DSGVO nicht anwendbar ist – die Offenlegung ist kein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person;
      • Handlungen, die bei wiederholter Begehung und wenn sie die geeignet sind, die Lebensgestaltung des Opfers nicht unerheblich zu beeinträchtigen, als beharrliche Nachstellung („Stalking“) gemäß § 238 StGB strafbar sind;
      • sonstige Belästigungen anderer Nutzer oder Dritter und Mobbing (z.B. Bedrohung, Schikane, Verursachung psychischen Leids).
      • die Bewerbung von Produkten oder Leistungen; dies betrifft insbesondere das Anbieten entgeltlicher Waren oder Dienstleistungen oder die Aufforderung, diese zu erwerben;
      • Werbung für Wetten und Gewinnspiele;
      • betrügerische Handlungen;
      • Einsatz automatisierter Verfahren, durch die Daten aus dem Portal ausgelesen werden (Scraping, Crawling);
      • Verschaffen des Zugangs zu anderen Nutzerkonten oder zu Daten, die nicht für den Nutzer bestimmt sind (§ 202a StGB);
      • Datenveränderung (§ 303a StGB);
      • Beeinträchtigungen des technischen Betriebs des Portals, z.B. Überlastung des Servers durch eine Vielzahl gleichzeitiger Anfragen (Denial-of-Service-Angriffe), andere Formen der Computersabotage (§ 303b StGB);
      • Verbreitung von Schadsoftware.
    • Der Nutzer darf grundsätzlich Hinweise zu Informationsangeboten Dritter geben und auch Hyperlinks auf Onlineinhalte außerhalb des Portals setzen. Dabei muss er jedoch sicherstellen, dass die Inhalte, die auf den verlinkten Internetseiten abrufbar sind, bzw. deren Verbreitung nicht ihrerseits gegen die vorstehenden Verbote verstoßen.

Moderation von Nutzerinhalten

  • Der Anbieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, die von Nutzern bereitgestellten Inhalte („Nutzerinhalte“) allgemein zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Der Anbieter wird jedoch tätig, sobald er Kenntnis von rechtswidrigen Informationen erhält.
  • Überprüfung im Vorfeld der Veröffentlichung

    Der Anbieter wird Nutzerinhalte grundsätzlich nicht vor Veröffentlichung überprüfen. Bei bestimmten Anlässen, z.B. bei kontroversen Themen oder aufgrund vorangegangener unzulässiger Nutzerinhalte behält sich der Anbieter jedoch das Recht vor, Nutzerinhalte erst nach Überprüfung freizuschalten.
  • Überprüfung nach VeröffentlichungDer Anbieter überprüft bereits veröffentlichte Nutzerinhalte nicht proaktiv auf rechtswidrige oder unzulässige Inhalte. Solche Kontrollen können aber aus gegebenem Anlass, z.B. aufgrund vorangegangener unzulässiger Nutzerinhalte, stattfinden.
  • Verstoß gegen die Nutzungsregeln (Ziffer 3)
    • Nutzer können Nutzerinhalte oder andere Nutzer wegen möglicher Verstöße gegen die Nutzungsregeln (Ziffer 3.3) melden.
      Die folgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Anbieter durch eigene Recherchen oder anderweitig Kenntnis von möglicherweise unzulässigen Nutzerinhalten oder unzulässigem Verhalten erhält.
    • Der Anbieter prüft mutmaßlich unzulässige Nutzerinhalte oder unzulässiges Verhalten auf die Vereinbarkeit mit den Nutzungsregeln. Eine Entscheidung allein mittels automatisierter Werkzeuge findet nicht statt.
    • Der Anbieter ergreift bei Verstößen angemessene Maßnahmen. Je schwerer der festgestellte Verstoß ist, desto umfangreicher sind die Maßnahmen, die der Anbieter gegen den betreffenden Nutzer einleitet. Der Anbieter ist sich dabei der Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit bewusst; er ist zugleich der Sicherheit der Nutzer insgesamt und der Rechte Dritter sowie der Bekämpfung strafbarer Inhalte verpflichtet.
      • Bei schwerwiegenden schuldhaften Verstößen gegen die Nutzungsregeln, insbesondere bei strafbaren Inhalten oder Handlungen oder erheblicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten, ist der Anbieter berechtigt, den betreffenden Inhalt unverzüglich zu löschen. Er kann zudem das Nutzungsverhältnis außerordentlich kündigen. Das Nutzerkonto wird dann mit sofortiger Wirkung dauerhaft gesperrt; der Nutzer darf sich nicht erneut registrieren.
      • Bei anderen Verstößen ist der Anbieter berechtigt, unzulässige Inhalte zu sperren, unzulässige Handlungen zu beenden oder rückgängig zu machen sowie den Nutzer zu verwarnen und zur Einhaltung seiner Verpflichtungen anzuhalten. Der Anbieter kann zudem den Zugang zum Portal oder das Nutzerkonto vorübergehend sperren.
      • Der Nutzer wird im Fall der vorgenommenen oder beabsichtigten Sperrung von Inhalten unverzüglich per E-Mail informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist. Danach entscheidet der Anbieter unter Berücksichtigung der etwaigen Stellungnahme darüber, ob er die unzulässigen Inhalte dauerhaft sperrt oder löscht und ob er weitere Maßnahmen ergreift, z.B. eine Verwarnung ausspricht oder gegebenenfalls angesichts der Schwere des Verstoßes das Nutzungsverhältnis außerordentlich kündigt (Ziffer 3.2.1).
      • Begeht ein Nutzer trotz Verwarnung erneut schuldhaft einen vergleichbaren Verstoß gegen die Nutzungsregeln, ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, das Nutzungsverhältnis – ohne erneute Verwarnung – außerordentlich zu kündigen (Ziffer 3.2.1 ).
      • Entscheidungen über eine Sperrung oder Löschung von Inhalten und über die Sperrung des Zugangs oder des Nutzerkontos und eine Kündigung des Nutzungsverhältnisses werden dem betroffenen Nutzer mit Begründung unverzüglich per E-Mail mitgeteilt.Personen oder Einrichtungen, die Nutzerinhalte als unzulässig gemeldet oder andere Verstöße gegen die Nutzungsregeln gemeldet haben, werden ebenfalls per E-Mail über begründete Entscheidung des Anbieters informiert; dies gilt auch im Fall der Entscheidung des Anbieters, keine Maßnahme zu ergreifen.
    • Sollte der Anbieter von strafrechtlich relevanten Inhalten oder Handlungen Kenntnis erlangen, wird er in der Regel die Strafverfolgungsbehörden informieren; in bestimmten Fällen ist er dazu auch gesetzlich verpflichtet.
  • TransparenzberichteDer Anbieter ist nach Art. 15 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste, „Digital Services Act“) dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich einen Transparenzbericht über die durchgeführte Moderation von Inhalten zu veröffentlichen. Die Transparenzberichte sind hier abrufbar: [URL]

Internes Beschwerdemanagement

  • BeschwerdeberechtigteNutzer, einschließlich meldender Personen oder Einrichtungen, die von einer Entscheidung des Anbieters im Zusammenhang mit der Moderation von Inhalten betroffen sind (Ziffer 4.4.3.5), können gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
  • BeschwerdefristDie Beschwerdemöglichkeit besteht innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung der Entscheidung; danach ist der Anbieter nicht mehr zur Bearbeitung einer Beschwerde verpflichtet.
  • Einlegung einer BeschwerdeDie Beschwerde kann hier eingelegt werden: [E-Mail]
  • Verfahren und Überprüfungskriterien
    • Nach Eingang einer Beschwerde überprüft der Anbieter die Entscheidung und die gegebenenfalls getroffene Maßnahme und berücksichtigt die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Einwände. Dabei werden die beeinträchtigten Interessen und Rechte mit denen des Nutzers abgewogen, namentlich mit seiner Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und anderen Rechten, die im Einzelfall einschlägig sind, um festzustellen, ob die getroffene Maßnahme verhältnismäßig war bzw. eine nicht getroffene Maßnahme geboten war.
    • Ergibt sich, dass die Entscheidung, auf eine Meldung hin nicht tätig zu werden, unbegründet ist oder dass die Informationen, auf die sich die Beschwerde bezieht, weder rechtswidrig sind noch gegen die Nutzungsregeln verstoßen, oder dass das Verhalten des Beschwerdeführers keine Aussetzung oder Kündigung des Dienstes oder Schließung des Kontos rechtfertigt, so macht der Anbieter seine Entscheidung unverzüglich rückgängig.
    • Wenn der Anbieter über die Beschwerde entschieden hat, informiert er den Beschwerdeführer unverzüglich per E-Mail über seine begründete Entscheidung.
  • RechtsbehelfeNutzer, einschließlich meldender Personen oder Einrichtungen, die von einer Entscheidung bei der Moderation von Inhalten betroffen sind (Ziffer 4.4.3.5), haben im Zusammenhang mit solchen Entscheidungen sowie mit Beschwerden, die nicht mit den Mitteln des internen Beschwerdemanagementsystems gelöst wurde, folgende Rechtsbehelfe:
    • Der Nutzer kann eine zertifizierte außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle auswählen, um ein Streitbeilegungsverfahren durchzuführen. Der Anbieter ist verpflichtet, mit der ausgewählten Streitbeilegungsstelle zusammenzuarbeiten.
    • Der Nutzer kann unabhängig von einer außergerichtlichen Streitbeilegung auch vor einem zuständigen Gericht Klage gegen den Anbieter einreichen.

Richtigkeit der Inhalte, Verfügbarkeit des Portals, Höhere Gewalt

  • Soweit Nutzer Inhalte in Diskussionsforen einstellen oder Ratschläge als Experten für ein bestimmtes Fachgebiet erteilen, handelt es sich nicht um redaktionelle Inhalte des Anbieters, sondern ausschließlich von den betreffenden Nutzern verantwortete Inhalte. Der Anbieter stellt insofern lediglich das Medium technisch zur Verfügung und leistet keine Gewähr für die Richtigkeit oder Verlässlichkeit dieser Inhalte. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Haftung für Verluste oder Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass dieser auf solche Informationen vertraut.
  • Der Anbieter bemüht sich, dass seine Leistungen den Nutzern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung stehen, Er kann eine jederzeit uneingeschränkte Verfügbarkeit aber nicht garantieren. Durch Wartungsarbeiten oder technische Störungen kann die Verfügbarkeit vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen sein. Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Leistungen von durchschnittlich 95 % der Zeit pro Monat; geringfügigere Beeinträchtigungen stellen keinen Mangel dar.
  • Bei Höherer Gewalt ist die Leistungspflicht des Anbieters ausgesetzt, solange ihm infolge der Höheren Gewalt die Erbringung der Leistungen unmöglich ist. Für denselben Zeitraum entfällt bei einem entgeltlichen Vertrag die Zahlungspflicht des Nutzers.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Werbeeinschaltungen bei Springer-Verlag GmbH Austria

  1. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu den Verlagsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt wurden.
  2. Mündliche Absprachen und Auskünfte egal welcher Art, insbesondere mit Mitarbeitern des Verlages, sind unverbindlich. Absprachen und Auskünfte werden vom Verlag nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgten.
  3. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif und die Höhe der anfallenden Abgaben (insbesondere Werbeabgabe und Mehrwertsteuer) vor Aufgabe des Inserates zu informieren.
  4. Der Verlag behält sich vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, insbesondere aber bei Zahlungsverzug oder aus rechtlichen Überlegungen, von der Durchführung von Aufträgen zurückzutreten. Dies gilt auch bei Vorliegen eines Jahresauftrages oder eines Auftrages auf wiederholtes Erscheinen von Veröffentlichungen. Die Rabattgewährung wird nach dem Ausmaß des tatsächlichen Umsatzes vorgenommen.
  5. Der Auftraggeber garantiert dem Verlag, dass das Inserat (einschließlich Bildern) gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat (einschließlich Bildern) begründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Dies gilt insbesondere für alle Arten wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, sei es, dass diese von Mitbewerbern des Auftraggebers oder von Mitbewerbern des Verlages geltend gemacht werden, für urheberrechtliche Ansprüche jeglicher Art, Einschaltkosten von Gegendarstellungen, deren Veröffentlichung dem Verlag vom Gericht aufgetragen wurde, verwaltungsbehördliche und gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche welcher Art immer und Ansprüche auf Veröffentlichungen von Urteilen oder Mitteilungen nach dem Mediengesetz. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Schad- und Klagloshaltung des Verlages versteht sich einschließlich aller anfallenden Verfahrenskosten. Der Verlag ist zu einer Prüfung des Inserates oder eines Gegendarstellungsbegehrens nicht verpflichtet. Dies gilt sinngemäß auch für alle anderen vergleichbaren Folgen, beispielsweise Mitteilungen gem. § 37 MedienG. Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  6. Der Verlag ist berechtigt, jederzeit auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber Einschaltungen als “Anzeige”, “Werbung” oder “entgeltliche Einschaltung” zu kennzeichnen. Die Entscheidung darüber, ob eine solche Kennzeichnung notwendig oder zweckmäßig ist, obliegt somit ausschließlich dem Verlag. Sollte ausnahmsweise der Verlag auf Wunsch des Auftraggebers eine solche Kennzeichnung unterlassen, haftet der Auftraggeber für jeden dem Verlag daraus erwachsenden Nachteil.
  7. Bei telefonischer Auftragserteilung oder Textänderung können Reklamationen bezüglich Hörfehlern oder Satzfehlern vom Verlag nicht anerkannt werden.
  8. Willkürliche Zusammenziehungen von Wörtern, die zu ungebräuchlichen und sprachwidrigen Wortgebilden führen, werden abgelehnt. Wortkürzungen, die den Sinn der Anzeige nicht entstellen, behält sich der Verlag vor. Der Verlag behält sich vor, Texte nach den Regeln der neuen Rechtschreibung zu setzen.
  9. Telefonische Inseratenänderungen müssen nachträglich, jedoch noch vor Anzeigenschluss, schriftlich bestätigt werden.
  10. Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Der Verlag haftet für die Druckqualität nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen bzw. Werbemittel wie Prospekte etc. beigestellt werden. Die Verwendung der Druckunterlagen erfolgt ohne Gewähr unter Beachtung der üblichen Sorgfalt. Prospektbeilagen und Druckunterlagen sind dem Verlag frei Haus zu liefern.
  11. Bei Sonderwerbeformen (Einklebern, Tip-on-Cards …) kann aus technischen Gründen eine 100%ige Qualitätsgarantie nicht gegeben werden (eine Toleranzgrenze von 5% gilt als vereinbart).
  12. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  13. Der Verlag übernimmt keine Haftung für zur Verfügung gestellte Druckunterlagen.
  14. Probeabzüge werden auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  15. Kosten, die durch erhebliche Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellter Druckunterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet.
  16. Bei Zurückziehung von Aufträgen für den Text- oder Anzeigenteil (soweit dies für den Verlag technisch noch möglich ist) wird ein Betrag von 20% des Inseratenwertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt.
  17. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet.
  18. Farbabweichungen gegenüber dem Original behält sich der Verlag aus drucktechnischen Gründen vor.
  19. Bei Anzeigen, die nach Layout gestaltet werden, bzw. wenn vorgeschriebene Schriftgrößen eingehalten werden und die bestellte Anzeigengröße nicht ausreicht, muss die volle Abdruckhöhe bezahlt werden.
  20. Eine Haftung für Schäden, die durch Nichterscheinen eines Inserates an einem bestimmten Tag oder durch Druck-, Satz- und Platzierungsfehler entstehen, ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung des Verlages mit dem auf den betroffenen Teil der Auflage entfallenden anteiligen Einschaltungsentgelt absolut begrenzt.
  21. Platzierungswünsche sind für den Verlag nur im Falle der Leistung des Platzierungszuschlages bindend.
  22. Bei Verschiebung aus technischen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers kann weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.
  23. Einschaltungsreklamationen werden nur innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen des Inserates anerkannt, die Reklamation muss schriftlich erfolgen.
  24. Der Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur dann, wenn ein schriftlicher Anzeigenauftrag vorliegt und dieser spätestens mit der ersten Einschaltung erteilt wird. Rückwirkende Anzeigenaufträge können nicht anerkannt werden. Rabattjahr ist das Kalenderjahr. Bei Zahlungsverzug und Insolvenzverfahren verfällt jeder Rabattanspruch.
  25. Die Kundenrabatte können auf Wunsch und mit Einwilligung des Verlages sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Ablauf des Rabattschlusszeitraumes gutgeschrieben werden. Eine Änderung dieser Verrechnungsart behält sich der Verlag jederzeit vor.
  26. Rabattendabrechnungen sind schriftlich spätestens drei Monate nach Ablauf des Rabattjahres zu fordern.
  27. Bei zu hoher Rabattgewährung erfolgt nach Ablauf der Jahresfrist eine Nachfakturierung, wobei für den fehlenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 14% per annum verrechnet werden.
  28. Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. Die Reklamation muss schriftlich erfolgen.
  29. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten diese auch für laufende Aufträge sofort (auch unterjährig) in Kraft.
  30. Der Verlag behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
  31. Die Rechnungen des Verlages sind 30 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass dem Verlag die Gutschrift des Betrages spätestens am Fälligkeitstag vorliegt. Sämtliche Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. Im Verzugsfalle sind für die jeweils überfälligen Beträge 14% Zinsen per annum zu bezahlen, welche sofort fällig werden. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, außer den üblichen Mahnspesen des Verlages alle dem Verlag bei Verfolgung seiner Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer, zu bezahlen. Er hat daher neben den gerichtlich bestimmten Kosten auch sämtliche vorprozessuale Kosten, insbesondere des vom Verlag beauftragten Inkassobüros oder Anwaltes, voll zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet.
  32. Bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsverzug stellt der Verlag den gesamten Saldo mit allen Nebenkosten bzw. mit allen seit Beginn der Geschäftsverbindung gewährten Nachlässen (zum Beispiel Rabatten, Provisionen) fällig.
  33. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag dann Anrecht auf volle Bezahlung der veröffentlichten Einschaltungen, wenn die Aufträge mit 75% der Kalkulationsauflage erfüllt sind. Bei einer Erfüllung unter 75% ist die Leistung aliquot zu bezahlen.
  34. Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Wien. Wien gilt als Erfüllungsort. Über sämtliche Streitigkeiten aus den gegenständlichen Aufträgen entscheidet ausschließlich das zuständige Gericht in Wien.

January 2017

General Terms and Conditions of advertising at Springer Professional Media

  1. Agreements additional to or differing from the publisher’s terms and conditions are only binding when they were confirmed in writing by the publisher.
  2. Verbal agreements and information regardless of what kind, particularly with employees of the publisher, are non-binding. Agreements and information are accepted by the publisher as binding only when they take place in written form.
  3. It is the responsibility of the client, to inform himself about the respectively valid advertising rates and the amount of the accruing duties and taxes (particularly advertising taxes and value added taxes) before the placing of the advertisement.
  4. The publisher reserves the right, to withdraw from implementing the orders at any time and without stating the reasons, but particularly in the case of default  in payment or for legal considerations. This also applies in the case of the existence of an annual contract or a contract for repeated appearance of publications. The rebate is granted in accordance with the extent of the actual sales volume.
  5. The client guarantees the publisher, that the advertisement (including images) violates no legal conditions and the rights of third parties are not infringed upon. The client commits himself to indemnify and hold the publisher harmless from and against all claims, which are based on the published advertisement (including images) as well as to provide full satisfaction for the resulting disadvantages. This applies particularly to all types of claims under Competition Law, unless these are asserted by competitors of the client or by competitors of the publisher, to copyright claims of any kind, insertion costs of replies, whose publication was assigned to the publisher by the court, administrative authority and juridical penalties, compensations under the Media Law, claims for damages of whatever type and claims for publications of judgments or notices according to the Media Law.  The obligation of the client to indemnify and hold the publisher harmless is understood including all incidental procedural costs. The publisher is not obligated to examine the advertisement or a reply request. This also applies analogously to all other comparable consequences, for example, notices according to Art. 37 of the Media Act. The publisher reserves the right to reject orders without giving reasons.
  6. The publisher is entitled, at any time even without consultation with the client to designate insertions as  “advertisement”, “advertising” or “non-gratuitous insert.”  The decision as to whether such a designation is necessary or purposeful is thus incumbent exclusively upon the publisher. If, as an exception, the publisher should omit such a designation at the request of the client, the client is liable for any disadvantage accruing therefrom to the publisher.
  7. In the case of placing orders or text changes by telephone, complaints regarding hearing mistakes or composition errors are not recognized by the publisher.
  8. Arbitrary contractions of words, which lead to unusual and ungrammatical word formations, are rejected. The publisher reserves the right to make word cuts, which do not misrepresent the meaning of the advertisement. The publisher reserves the right to typeset texts according to the new spelling rules.
  9. Advertisement changes by telephone must subsequently be confirmed in writing, however, still before the ad deadline.
  10. Responsibility for the timely provision of the copy material resides with the advertisers. The publisher is liable for the printing quality only if flawless copy or advertising material such as  prospectuses, etc. are provided. The utilization of the copy material takes place without guarantee subject to the customary diligence. Prospectus supplements and copy material are to be delivered free to the publisher.
  11. With special forms of advertising (stick-ons, tip-on cards …) a 100% guarantee of quality cannot be given for technical reasons (a tolerance limit of 5% is regarded as agreed upon).
  12. The duty to store the copy material ends three months after the appearance of the advertisement, unless another agreement was expressly made.
  13. The publisher assumes no liability for copy material placed at its disposal.
  14. Press-proofs are produced by explicit request. With failure to return the  press-proofs in due time the authorization for the printing is regarded as granted.
  15. Costs, which arise through substantial change of the originally agreed upon design as well as the copy material provided, are charged to the client.
  16. With cancellation of the orders for the text or advertisement section (as far as this is technically still possible for the publisher) an amount of 20% of the value of the advertisement is billed as reimbursement of costs.
  17. For printing errors, which do not significantly impair the meaning of the advertisement, no reimbursement is made.
  18. The publisher reserves the right to make color variations contrary to the original for typographical reasons.
  19. In the case of  advertisements, which are designed according to the layout, or if specified type sizes are adhered to and the ordered advertisement size does not suffice, the entire print amount must be paid.
  20. A liability is excluded for damages, which arise through non-appearance of an advertisement on a given day or through printing, setting and placement errors. In each case, the liability of the publisher is absolutely limited with the pro-rata insertion fee allocated to the affected part of the run.
  21. Placement requests are only binding for the publisher in the case of the payment of the additional fee for placement.
  22. With postponement for technical reasons without prior notification of the client neither the payment can be withheld nor compensation for damages be demanded.
  23. Insertion complaints are only recognized within eight days after the appearance of the advertisement, the complaint must be made in written form.
  24. The claim for customer rebate only exists when a written advertising order exists and this is issued at latest with the first insertion.  Retroactive advertising orders cannot be recognized. The rebate year is the calendar year.  Any rebate claim expires with default of payment and insolvency proceedings.
  25. The customer rebates can be immediately considered during rendering of accounts at the request and with the consent of the publisher or can be accredited after expiration of the rebate termination time period. The publisher reserves the right to change this allocation type at any time.
  26. Rebate settlements are to be claimed in writing at latest three months after the expiration of the rebate year.
  27. With too high a rebate grant a subsequent billing occurs after the expiration of the one-year period, in which interest on late payments in the amount of 14% per annum is charged for the missing amount.
  28. Invoice complaints will only be recognized within four weeks from the date of issue of the invoice. The complaint must be made in written form.
  29. In the case of  changes in the advertising rates, the latter also go into effect immediately for current orders (also for periods of less than a year).
  30. The publisher reserves the right to demand advance payments.
  31. The invoices of the publisher are due for payment 30 days after receipt. All transfers occur at the risk of the client and are carried out such that the credit of the amount is available to the publisher at latest on the day of maturity.  All bank service charges are without exception for the account of the client. In the event of default, 14% interest per annum is to be paid for the respective delinquent amounts, which are due immediately. Furthermore, besides the customary reminder fee of the publisher, the client is obligated to pay all costs, expenses and cash expenditures, of whatever title, accruing to the publisher in pursuance of its claims.  In addition to the legally determined costs, he, therefore, also has to fully compensate for all pre-litigation costs, particularly of the debt collection agency or attorney commissioned by the publisher. Incoming payments are first credited against interest and fees and lastly for the pure  amounts invoiced.
  32. In the case of  insolvency or payment default, the publisher demands immediate payment of the entire account balance with all additional expenses or with all discounts (for example, rebates, commissions) afforded since the beginning of the business connection.
  33. In the case of business disruptions or interventions by force majeure the publisher is entitled to full payment of the published insertions, if the orders are fulfilled with 75% of the circulation underlying the calculation of the price of the ads. With a fulfillment below 75% the payment is made on a pro-rated basis.
  34. Invoices are payable and actionable in Vienna. Vienna is regarded as the  place of fulfillment. The responsible court in Vienna adjudicates on all disputes arising from the present orders.

February 2024